Planauflage Umgestaltung Milchbuck- und Scheuchzerstrasse

Der Vorstand des Quartiervereins Unterstrass begrüsst das Vorhaben hinsichtlich der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sowie der Verbesserung des Stadtklimas und der Steigerung der Biodiversität durch mehr Grün sowie dem Regenwasserrückhalt. Mit der Aufhebung der Blauen Zonen-Parkplätze besteht jedoch die Befürchtung von erhöhtem Suchverkehr und damit verbundener zusätzlicher Lärmbelastung im Quartier. Die Verlagerung von Parkplätzen auf Privatgrund und folglich möglichem Verlust von Freiflächen im Wohnumfeld ist ein weiterer Punkt, den es zu beachten gilt.

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) führt das Tiefbauamt der Stadt Zürich eine Planauflage des folgenden Projekts durch: Reduktion der Fahrbahnbreite und Abbau von Blaue-Zone-Parkplätzen zugunsten Pflanzung einer zusätzlichen Baumreihe auf der nördlichen Strassenseite, Neupflanzung von Bäumen sowie Vergrösserung des Wurzel- und Regenwasserspeicherraums, Anpassung der Kreuzungen durch Erstellung von Trottoirüberfahrten, Verlegung der bestehenden Wertstoffsammelstelle in den Untergrund, Oberbauerneuerung sowie Kanalisations- und Werkleitungsersatz.

Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Beatenplatz 2, HIB (Haus der Industriellen Betriebe), 8001 Zürich, im Korridor des 4. Stocks zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden. (Die Planauflage dauert von Freitag, 7. Januar bis Montag, 7. Februar 2022.)

Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost an das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich gerichtet werden (§ 13 StrG). Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen und dieser Bericht während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG). Die Auflage dieses Berichtes wird öffentlich bekannt gemacht. Die Auflagedokumente finden Sie auch über diesen Link